Baubegleitung                                                                                                     

Nach Erstellung des Energieberatungsgutachtens gilt es, die Anforderungen in die Praxis umzusetzen. Ich unterstütze Sie auf Wunsch auch während der Umsetzungsphase, um z. B. Abweichungen von der Planung oder auch Ausführungsfehler zu vermeiden. Oder ganz einfach die Arbeitsabläufe zu koordinieren.

Wer eine im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren" in der Kredit- oder Zuschussvariante geförderte Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (EnEV2009) oder eine Kombination von mindestens 2 Einzelmaßnahmen durch einen externen Sachverständigen begleiten lässt, kann für diese Maßnahmen zusätzlich den Zuschuss für Baubegleitung beantragen.

Für die Beratungs- Planungs- Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal. jedoch 2.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gewährt. Siehe Programmnummer 431.

Entstehen im Zusammenhang mit der Investitionsmaßnahme Aufwendungen für Baubegleitung, die die maximal förderfähigen Kosten von 4.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben übersteigen, so können diese die Obergrenze übersteigenden Aufwendungen im Rahmen der Kredit- oder Zuschussvariante des Programms "Energieeffizient Sanieren" mitfinanziert werden