Energieausweis

Unabhängig vom verwendeten Verfahren  werden den Bedarfs- und Verbrauchsausweisen individuelle, wirtschaftlich sinnvolle Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen beigefügt. Diese Empfehlungen sind für Sie unverbindlich.

Das Vorhandensein eines Energieausweises für Ihre Immobilie ist bei Neubau, Umbau, Verkauf, Vermietung, Leasing oder Verpachtung je nach Gebäudeart und Baujahr gesetzlich durch die  Energieeinsparverordnung  2007 ( EnEV ) vorgeschrieben. Der Verkäufer muß spätestens unverzüglich, nachdem der Käufer einen Energieausweis verlangt hat, diesen zugänglich machen. (§16 Abs.2 Satz 1,2 EnEV). Macht der Verkäufer vorsätzlich oder fahrlässig einen Energieausweis nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von §8 Abs.1 Nr.2 des Energieeinsparungsgesetzes.

In Wohnungseigentumsfällen trifft, wenn die zu Verkauf anstehende Einheit kein eigenständiges Gebäude bildet, die Pflicht zur zugänglich Machung den verkaufswilligen Wohnungs- oder Teileigentümer. Im Innenverhältnis hat dieser einen Anspruch gegen die Eigentümergemeinschaft auf rechtzeitige Bereitstellung eines Energieausweises. Die Kosten sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen. (Quelle: Amtliche Begründung zur Energieeinsparverordnung)

Das Prinzip Energieausweis kennen wir seit langen Jahren von unseren Autos. Dort kennt nahezu jeder den Spritverbrauch der einzelnen Fahrzeuge und kann ihn auch bewerten. So ist bekannt, dass 5 Liter Verbrauch auf hundert Kilometern sehr gut sind und ein Auto mit einem Verbrauch von 15 Litern eher kein Schnäppchen ist.

Bei Gebäuden sind solche Vergleichswerte in Bezug auf den Heizenergieverbrauch nahezu unbekannt. Ist zum Beispiel ein Haus mit einem Primärenergiebedarf von 120 kWh je Quadratmeter und Jahr als gut zu bezeichnen oder sind 400 kWh eher das Maß der Dinge?                                                                                                         

Entscheidend ist sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchausweis, ob der Verbrauch eines Gebäudes im grünen oder im roten Bereich der Farbskala liegt. Grün bedeutet, dass wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Rot steht für eine schlechte Energiebilanz.

Neben dem Ziel, Transparenz zu erzeugen, hat der Gebäude-Energieausweis natürlich auch den Hintergrund, dass diejenigen Menschen, deren Gebäude einen hohen Energieverbrauch ausweist, im nächsten Schritt auch Versuche in Angriff nehmen werden, diesen zu reduzieren. Mit einem Architekten engagieren Sie einen unabhängigen Fachmann, der über umfassende bautechnische, planerische und gestalterische Kenntnisse verfügt und der Ihr Gebäude im Ganzen, als energetische Einheit, analysieren kann. Außerdem kann ein Architekt Sie auch bei der Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes beraten, energetische Sanierungen planen und deren Umsetzung einleiten.

Beide Energieausweise sind 10 Jahre ab Erstelldatum gültig.


 Energieausweis-Ratgeber Ihres Energieberaters >>>